Hintergrund
Verschiedene Umweltverbände, darunter der ÖÄB, wandten sich in einem Offenen Brief an das BMELV, um die Zulassung weiterer Genpflanzen zu verhindern. In dem Appell heißt es unter anderem:
"Weder die EU-Kommission noch die Mitgliedstaaten dürfen neue Anbauzulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzen erteilen, solange ihre negativen Auswirkungen auf die Umwelt, die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie ihre sozio-ökonomischen Effekte auf die Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion nicht umfassend bewertet worden sind. Zudem muss die EU-Kommission das Zulassungsverfahren für GVO mit den Vorgaben der EU-Gentechnik-Gesetzgebung und den Beschlüssen des EU-Umweltrates von 2008 dringend in Einklang bringen.
Daher appellieren wir an Sie, sich bei der EU-Kommission für die Anwendung und Verbesserung der bestehenden EU-Gesetzgebung einzusetzen. Wir möchten Sie nachdrücklich auffordern, jedwede Vorschläge für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU unter den derzeitigen Bedingungen strikt abzulehnen."
Hier geht es zum vollständigen Brief.
Antwortbrief
In ihrer Antwort auf den Offenen Brief der Umweltverbände vom 25.5.2012 spricht sich die Bundeslandwirtschaftsministerin für die Beibehaltung der bisherigen Linie aus.
"Hinsichtlich der europäischen Zulassungsverfahren bin ich wie Sie der Auffassung, dass wir gewährleisten müssen, dass auch langfristig negative Folgen von gentechnisch veränderten Produkten für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Deshalb müssen wir bei der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen mit aller Sorgfalt vorgehen. Kompromisse bei der Sicherheit darf es nicht geben."